Allgemeine Reisebedingungen




 

 


für Reiseveranstaltungsleistungen von SlowMosel

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651a ff BGB gelten zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen.

 

1  Zustandekommen des Reisevertrages

1.1 Auf Basis unserer auf der Homepage und Printmedien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise bieten Sie SlowMosel mit Ihrer Buchung (Anmeldung) verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege (online / per E-Mail) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch SlowMosel zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Sie erhalten unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung, sofern Ihre Reiseanmeldung nicht weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.2 Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, haben Sie für deren Vertragspflichten, insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.

1.3 Weichen unsere Annahmeerklärung oder der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir 10 Kalendertage gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist die Annahme erklären. Dies kann auch durch eine Zahlung erfolgen.

1.4 Bitte benachrichtigen Sie SlowMosel umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder die Reisedokumente nicht spätestens 5 Kalendertage vor Reiseantritt von SlowMosel erhalten haben. In diesem Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie SlowMosel nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.






2  Bezahlung

2.1 Unsere jeweils gültigen Preise gelten ab und bis zum vereinbarten Abfahrtsort in der Region Trier und enthalten keine Umsatzsteuer da wir als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen müssen.

2.2 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651k BGB insolvenzgesichert. Damit ist sichergestellt, dass für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der von Ihnen gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und etwaig notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen. Sie haben in diesen Fällen einen direkten Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft. Der entsprechende Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/ Rechnung übersandt. Sämtliche Zahlungen sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins zu leisten, es sei denn, der Reisepreis übersteigt nicht 75,- EUR pro Reisenden.

2.3 Soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 2.1 vorliegen, ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten. Die auf volle Eurobeträge aufgerundete Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises; mindestens jedoch 75,- EUR pro angemeldetem Teilnehmer. Prämien für etwaige über uns abgeschlossene Reiseversicherungen sowie Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musical-Karten, einschließlich evtl. Vorverkaufs- oder Buchungssystemgebühren sind in voller Höhe bei Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Ausstellung, fällig und zahlbar. Sie können bei Nichtinanspruchnahme oder im Falle des Reiserücktritts grundsätzlich nicht erstattet werden (vgl. Ziffer 5.3.5).

2.4 Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.1 ist der restliche Reisepreis 30 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt werden kann, spätestens jedoch bei Ausstellung der Beförderungsscheine und Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamtreisepreis bezahlt sein.

2.5 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistungen von den Leistungsträgern zur Sicherstellung der Leistungen Akontozahlungen uns gegenüber eingefordert werden, sind wir ausnahmsweise berechtigt, diese zu verauslagenden Beträge auch vor Fälligkeit des Reisepreises im Wege des Aufwendungsersatzes gegen Aushändigung des Sicherungsscheins von Ihnen einzufordern. Zudem können sich abweichende Zahlungsmodalitäten bei Sonder- und Aktionsreisen ergeben. Das gilt indes nur, wenn wir auf diese Ausnahmeregelungen bereits in der Reiseausschreibung hingewiesen haben.

2.6 Bitte geben Sie zur Zahlungsabwicklung immer Ihre Reisebestätigungsnummer, Reisetermin und den Namen des Reiseanmelders an. Sofern der Reisepreis bis zum Reisebeginn entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 5.3 zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der Sie zu einer Kündigung berechtigen würde.

2.7 Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar.

2.8 Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir unbeschadet der Rechte nach Ziffer 2.5 berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10 EUR je Mahnschreiben und gesetzliche Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB zu erheben.




   

3 Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen aus unserem der Buchung zugrunde liegenden Werbematerial oder unserer Reiseausschreibung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.  Buchen Sie nicht über uns, sondern über Dritte, insbesondere nur Reise vermittelnde Agenturen, sind diese nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von uns zugesagten vertraglichen Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zu unserer Leistungsbeschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.

3.2 Nebenabreden, wie vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden, müssen in unserer Reisebestätigung enthalten sein.

3.3 Soweit wir außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzliche Leistungen nicht in eigener Verantwortung erbringen, weisen wir ausdrücklich in der Reise- oder Veranstaltungsausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hin, dass es sich insoweit um Fremdleistungen eines weiteren Anbieters von Reiseleistungen handelt, die von uns lediglich vermittelt werden.

3.4 Vor Vertragsschluss können wir aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen jederzeit eine Änderung der Prospektangaben sowie der Reiseausschreibung vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.5 Wenn Reiseleistungen nach Reiseantritt ganz oder teilweise aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Soweit von Ihnen einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Beendung der Reise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, können wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dieses entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, Ihnen ohne gesonderten Nachweis als Abwicklungsentgelt pauschaliert 20% des vom Leistungsträger erstatteten Betrages zu berechnen. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

3.6 Im Reisepreis enthalten sind die Kosten für das Beförderungspersonal, Treibstoff und alle gefahrenen km einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuell anfallende Park- und Straßengebühren oder Übernachtungskosten werden zusätzlich belastet und sind unmittelbar nach Anfall in bar gegen entsprechende Quittung zu bezahlen.

3.7 Die Reisedauer zählt ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Fahrgastaufnahme. Wird die Fahrt auf Weisung des Fahrgastes über die ursprünglich vorgesehene Zeit ausgedehnt, so ist die Differenz direkt an den Fahrer bar zu bezahlen. Soweit unter Berücksichtigung weiterer Aufträge bzw. Buchungen eine Ausdehnung der Fahrtdauer überhaupt möglich ist, werden die Kosten für eine Verlängerung wie folgt festgesetzt:
• Halbtages- und Picknickfahrten: je angefangefangene Stunde 25% auf Gesamtpreis (ohne Fremdleistungen)
• Tagesfahrten: je angefangene Stunde 10% auf Gesamtpreis (ohne Fremdleistungen)

     
   

4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Wir behalten uns ausdrücklich vor, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich, jedoch spätestens binnen 5 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber uns geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.

4.3 Schönwetterklausel: Picknickfahrten mit dem historischen Käfer finden nur bei entsprechendem Wetter statt, das heißt nicht an Regentagen. In diesem Fall kommt ein modernes Fahrzeug mit Klimaautomatik zum Einsatz und das Picknick wird in eine gemütliche Stube der örtlichen Winzer verlegt.

     
   

5 Rücktritt und Umbuchung durch Reisenden

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reisebestätigungsnummer gegenüber SlowMosel unter der genannten Kontaktadresse erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Gültig wird Ihre Rücktrittserklärung, sobald sie von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten haben.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht oder nicht zum vereinbarten Termin an, können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

5.3 Wir sind berechtigt, den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis pro Person zu pauschalieren, wobei es Ihnen unbenommen bleibt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Entschädigungsansprüche (Stornopauschalen). Der Ersatzanspruch wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet und auf voll Euro aufgerundet, wobei die Stornopauschale mindestens 75 EUR pro Reiseteilnehmer beträgt:
• bis 42.Tag vor Reisebeginn 20%
• ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
• ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35%
• ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
• ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 55%
• ab 06. bis 03. Tag vor Reisebeginn 65%
• ab dem 02. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90%

Eintrittskarten oder andere, bereits gebuchte Fremdleistungen werden immer zu 100% berechnet sofern nicht mehr anders ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum Veranstaltungsbeginn möglich ist.

Wir behalten uns insbesondere vor, bei konkretem Nachweis einen höheren Schaden als die vorbenannten pauschalierten Rücktrittskosten geltend zu machen.

5.4 Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Durchführung von Umbuchungswünschen, mithin auf eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittsortes oder der Beförderungsart. Wird dennoch auf Ihren Wunsch hin eine Umbuchung vorgenommen, sind wir berechtigt, neben den sich hierdurch etwaig ergebenden Mehrkosten und Preisdifferenzen, ein Umbuchungsentgelt bei Einhaltung der Fristen zu erheben.

5.5 Ihre Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt Ihrer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt. Wir können dem Eintritt eines Ersatzreisenden widersprechen, wenn dieser besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch den Eintritt eines Ersatzreisenden entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben der Reisende sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Ohne gesonderten Nachweis sind wir berechtigt, als Mindestkosten eine Pauschale für jede zu ersetzende Person von 25 EUR zu berechnen.

5.6 Sofern bei Sonder- und Aktionsreisen im Einzelfall abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen ausdrücklich vereinbart sind, gehen diese vor.
     
   

6 Rücktritt durch SlowMosel

6.1 Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn können wir bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten und die Reise absagen.

6.2 Wir werden Sie über eine zulässige Reiseabsage im Sinne vorstehender Bestimmungen unverzüglich nach Kenntnis hiervon unterrichten und erforderlichenfalls bereits etwaig geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

     
   

7 Kündigung und Höhere Gewalt

7.1 Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die von Ihnen angemeldeten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie einstehen (vgl. Ziffer 1.2), die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten. Bei einer solchen Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Es erfolgt zu Ihren Gunsten jedoch die Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger.

7.2 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Reisevertrag nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

7.3 Bei Kündigung vor Reisebeginn erstatten wir Ihnen den gezahlten Reisepreis, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

     
   

8 Gewährleistungen

8.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen sofern sie nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt haben. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.

8.2 Nach Reiseende können Sie für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

8.3 Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Kündigung des Reisevertrages aussprechen. Wir empfehlen hierzu die Schriftform. Es bedarf keiner Fristsetzung, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Sie schulden uns gleichwohl den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

8.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

8.5 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, der Selbstabhilfe, der Minderung des Reisepreises, der Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt die vorhandene Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte unter der hier angegebenen Anschrift an SlowMosel oder aber direkt an den Leistungsträger.

8.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

8.7 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Schadensminderung alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.

8.8 Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld übernehmen wir keine Haftung. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

     
   

9 Haftung/ Verjährung

9.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und umfasst die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die die Richtigkeit der Prospektangaben, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt haben. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; nicht jedoch für Angaben in Prospekten, die nicht von uns herausgegeben wurden.

9.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder die Haftung ausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

9.3 Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reiseteilnehmer und Reise. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Reisegepäck bleiben hiervon unberührt.

9.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in unserer Leistungsbeschreibung oder der Reisebestätigung unter Angabe des vermittelten Leistungsträgers so eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen sind.

9.5 Ihre Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

     
   

10 Vertragsobliegenheiten und Hinweise

10.1 Soweit nicht anders vertraglich vorgesehen, sind Sie für die nicht von unserem Pauschalangebot umfasste Anfahrt zum Abfahrtsort selbst verantwortlich. Sollten Sie den Abfahrtsort nicht kennen oder dieser von uns nicht eindeutig beschrieben worden sein, müssen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen und Klärung verlangen.

10.2 Um den geplanten Ablauf der Reise zu gewährleisten, müssen Sie pünktlich zu der Ihnen bekannt gegebenen Abreisezeit erscheinen. Wenn Sie dies nicht tun und Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

10.3 Wir planen den Reiseablauf sorgfältig und sind bemüht diesen einzuhalten. Gleichwohl können unvorhergesehene Ereignisse zu Verspätungen führen. Insbesondere können aufgrund einer zeitweiligen Überlastung des Straßenverkehrs Verspätungen als Einzelfälle nicht ausgeschlossen werden.

     
   

11 Reiseversicherungen

11.1 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung bei Buchung der Reise mit abzuschließen. Die Prämie ist mit Anzahlung auf die Reise fällig (vgl. Ziffer 2.2). Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies binnen 8 Tagen nach dem Datum der Reisebestätigung, jedoch in jedem Fall noch vor Reisebeginn, nachgeholt wird.

11.2 Es besteht zudem die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir einen Komplettschutz mit Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung.

11.3 Für Fahrten mit dem historischen Käfer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei solchen Oldtimer-Ausflugsfahrten das eingesetzte Fahrzeug älter als fünfzig Jahre ist und nicht über die heute üblichen Komfort und  Sicherheitssysteme verfügt. Das Kfz verfügt so z.B. über keine Sicherheitsgurte, Nackenstützen oder einen Seitenaufprallschutz.

     
   

12 Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 1.2 nicht gegeben sind. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

     
   

13 Allgemeine Bestimmungen

13.1 Ihre als Reisekunde uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und speichern wir für notwendige Zwecke der ordnungsgemäßen Erbringung gebuchter Reiseleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Wir werden die Daten ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, die in die Abwicklung und Durchführung der vertraglichen Reiseleistungen nicht einbezogen sind.

13.2 SlowMosel möchte Sie künftig schriftlich und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Angebote informieren und unterstellt Ihre Einwilligung, soweit nicht erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.

13.3 Die Datenübermittlungen an staatliche Stellen und Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

13.4 Mit der Veröffentlichung neuer Werbematerialien und Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

13.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

13.6 Das Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.

     

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